Das Wachstumschancengesetz hat auch Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung.
Leichte Verbesserungen gibt es beim Versorgungsfreibetrag gem. § 19 Abs. 2 EStG (gilt auch bei Pensionszusage und Unterstützungskasse).
Erwartet werden weitere Optimierungen im angekündigten Relaunch des "Betriebsrentenstärkungsgesetzes 2.0" für das 2. Hj. 2024.
Stand 27.03.2024