My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
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Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte
Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte

Hinweise zu rechtlichen Fallstricken bei der Umsetzung für den Arbeitgeber:                           

" An der betrieblichen Altersversorgung haftet immer Arbeitsrecht!

Das muss jedem Arbeitgeber bewusst sein. 
 

Daraus resultiert stets im Problemfall eine gesetzliche Einstandspflicht

für den Arbeitgeber.

 

In der aktuellen Niedrigzinsphase wird dieses Risiko größer.
 

 

Die häufigsten Fallstricke resultieren schlicht aus der Nichtbeachtung der zugrundeliegenden Vertragsbeziehung bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber.

Anbei am Beispiel des gesetzlichen Anspruches auf Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung aufgezeigt:

Arbeitgeber als Vertragspartner

 

Der Arbeitgeber ist als Versicherungsnehmer Vertragspartner im System der Entgeltumwandlung.

Daraus resultieren Rechte und Pflichten, auch bei der Finanzierungsform Entgeltumwandlung, bei der das Unternehmen quasi als unterstützender Umsetzer fungiert. Der Arbeitgeber erteilt automatisch nach BetrAVG eine Zusage, die zu erfüllen ist.

 

Der Arbeitgeber muss hier Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht und  Versicherungsvertragsrecht berücksichtigen.

 

Auch hier gilt es ein Konzept zu verfolgen und nicht lediglich nur Entgeltumwandlungsverträge zu archivieren und abzurechnen.

 

Dies gilt beispielhaft besonders, wenn neue Mitarbeiter Ihre "alte Police mitbringen".

 

Versäumnisse, Nachlässigkeiten und Fehler des Arbeitgebers können hier zu einer Einstandspflicht des Unternehmens für die dem Arbeitnehmer zugesagten Leistungen

nach § 1 Abs.1 Satz 3 Betriebsrentengesetz* führen. Der Arbeitgeber ist immer in der Subsidiärhaftung.

 

* siehe nützliche links

Neu: Anpassung im BetrAVG Juni 2020

 

Pensionskassenverträge von "regulierten" Pensionskassen werden beitragspflichtig beim PSV für den Arbeitgeber. Ausgangspunkt war ein EuGH Urteil vom 19.12.2019:

Im vorliegenden Fall hatte sich die Einstandspflicht des Arbeitgebers konkretisiert, da die regulierte Pensionskasse eine satzungsgemäße Leistungskürzung vollzogen hatte.

Wie groß ist das Risiko einer Einstandspflicht?

Sind Sie als Arbeitgeber betroffen?


 

Tipp: Jetzt bAV Quick Check machen!

 

 

 

Info zur PSV Pflicht für „regulierte“ Pensionskassenverträge Juni 2020
Betriebsrentengesetz neue PSV Pflicht fü[...]
PDF-Dokument [195.7 KB]


 

 

 

 

Viele Themengebiete insgesamt berühren die

betriebliche Altersversorgung

in der Praxis!


 

 

 

 

Bei der Umsetzung des 15% Arbeitgeberzuschuss gemäß §1a Abs. 1a BetrAVG in der Praxis sind

verschiedene Details zu beachten!

                                                                Info:

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