" An der betrieblichen Altersversorgung haftet immer Arbeitsrecht!
Das muss jedem Arbeitgeber bewusst sein.
Daraus resultiert stets im Problemfall eine gesetzliche Einstandspflicht
für den Arbeitgeber.
In der aktuellen Niedrigzinsphase wird dieses Risiko größer.
Die häufigsten Fallstricke resultieren schlicht aus der Nichtbeachtung der zugrundeliegenden Vertragsbeziehung bei der Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung durch den Arbeitgeber.
Anbei am Beispiel des gesetzlichen Anspruches auf Entgeltumwandlung im Durchführungsweg Direktversicherung aufgezeigt:
Neu: Anpassung im BetrAVG Juni 2020
Pensionskassenverträge von "regulierten" Pensionskassen werden beitragspflichtig beim PSV für den Arbeitgeber. Ausgangspunkt war ein EuGH Urteil vom 19.12.2019:
Im vorliegenden Fall hatte sich die Einstandspflicht des Arbeitgebers konkretisiert, da die regulierte Pensionskasse eine satzungsgemäße Leistungskürzung vollzogen hatte.
Wie groß ist das Risiko einer Einstandspflicht?
Sind Sie als Arbeitgeber betroffen?
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