Das Nachweisgesetz existiert seit 1995 und regelt Informationspflichten des Arbeitgebers (Anlage Fassung 1995).
Das Gesetz wurde nun aufgrund einer EU Richtlinie (2019/1152) überarbeitet und in das deutsche Recht transferiert.
Der entsprechende Gesetzesentwurf (Anlage) vom 08.04.2022 wurde am 23.06.2022 beschlossen und es wird mit einer fristgerechten Gesetzesverkündung zum 01.08.2022 gerechnet.
Dies betrifft grundsätzlich informatorische Angaben des Arbeitgebers und dabei auch Angaben zur Umsetzung der betrieblichen Altersversorgung.
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Standardregelungen:
# Regelung für neue und bestehende Entgeltumwandlung zum 15% Arbeitgeberzuschuss
? abhängig/unabhängig von einer Sozialabgabenersparnis
? Durchführungsweg
# Nennung des Versorgungsträgers für den Neuzugang, Regelung zum Bestandsschutz
# klare Regelung zur Zusageform gemäß Betriebsrentengesetz
# Regelung bei entgeltlosen Zeiten und bei Ausscheiden aus dem Unternehmen
Standardangebot Versorgungsordnung (freibleibend) 375,- Euro.
Individuelle Wünsche möglich, Mehraufwand nach Absprache.