In 3 Schritten zum bAV Konzept:
Wer erhält wann, wie, welche Leistung?
Soll es arbeitgeberfinanzierte Bausteine geben?
Wie stark ist der Druck im Unternehmen beim Fachkräftemangel?
Einbindung des Anspruches auf Entgeltumwandlung der Mitarbeiter inkl. Arbeitgeberzuschuss nach Betriebsrentenstärkungsgesetz.
Ist ein Tarifvertrag zu berücksichtigen?
Rechtssichere Umsetzung des 15% AG Zuschuss gemäß BRSG!
Soll die steuerliche Arbeitgeberförderung
gem. § 100 EStG genutzt werden?
Tipp: Neuer Trend „Matching“ Modell (Arbeitgeber + Arbeitnehmer zahlen festgelegte Bausteine zur Betriebsrente).
Tipp: Auch nachträglich möglich!
Mehr Transparenz & rechtssicherer für die Zukunft.
"Ein Konzept für die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss,
eine unternehmensindividuelle Versorgungsordnung sichert es ab.
Bei richtiger Aufstellung wird es so zu einem echten
benefit Modell für den Arbeitgeber und seine Mitarbeiterinnen &
Mitarbeiter.
+ Die Festlegung des Durchführungsweges
+ Aufwendungen des Arbeitgebers zur Steigerung der Unternehmensattraktivität
+ Festlegung zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung
+ Rechtssichere Verschriftung des 15% Arbeitgeberzuschuss nach BRSG
+ Festlegung zur Form der Versorgungszusage (BZM oder boLZ)
+ Portierung von bestehenden Verträgen bei Neueinstellungen
+ Die Anspruchsbegrenzung beim Ausscheiden von Mitarbeitern
+ Die Information zum konkreten Angebot und den Leistungen im Unternehmen
+ Die Festlegung zum Anbieter/Versicherungsunternehmen
+ Die Festlegung zur Umsetzung der individuellen Beratung im Unternehmen inkl. Beratungsdokumentation