My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte
Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte

In 3 Schritten zum bAV Konzept: 

Schritt 1: Konzepterstellung

Wer erhält wann, wie, welche Leistung?

Soll es arbeitgeberfinanzierte Bausteine geben?

 

Wie stark ist der Druck im Unternehmen beim Fachkräftemangel?


Einbindung des Anspruches auf Entgeltumwandlung der Mitarbeiter inkl. Arbeitgeberzuschuss nach Betriebsrentenstärkungsgesetz.
 

Ist ein Tarifvertrag zu berücksichtigen?

 

Rechtssichere Umsetzung des 15% AG Zuschuss gemäß BRSG!


Soll die steuerliche Arbeitgeberförderung

gem. § 100 EStG genutzt werden?

 

Tipp: Neuer Trend „Matching“ Modell (Arbeitgeber + Arbeitnehmer zahlen festgelegte Bausteine zur Betriebsrente).

 

 

Schritt 2: Durchführungsform

Welcher Durchführungsweg, Anbieter, Verantwortlicher für die Beratung?

 

Welche Auswahl an Vorsorgemodellen?

 

Wie funktioniert eine rechtssichere Beratungsdokumentation?

 

 

Schritt 3: Versorgungsordnung 

In einer schriftlichen Versorgungsordnung für das Unternehmen werden alle Bausteine und Detailregelungen verschriftet und anschliessend transparent kommuniziert.
 
Damit vermeidet der Arbeitgeber rechtliche Fallstricke und potentielle Haftungsrisiken.
Dies gilt auch für den Fall der ("nur") Umsetzung zur Entgeltumwandlung im Unternehmen.

 

Tipp: Auch nachträglich möglich!

Mehr Transparenz & rechtssicherer für die Zukunft.

 

 

"Ein Konzept für die betriebliche Altersversorgung ist ein Muss,

eine unternehmensindividuelle Versorgungsordnung sichert es ab. 

 

Bei richtiger Aufstellung wird es so zu einem echten

 

benefit Modell für den Arbeitgeber und seine Mitarbeiterinnen & Mitarbeiter. 

 

 

Das "Magische Dreieck der bAV":

Die Lösung:

Einführung einer Versorgungsordnung / Betriebsvereinbarung

Ihre Versorgungsordnung regelt im Unternehmen, z.B.:

 

+ Die Festlegung des Durchführungsweges

 

+ Aufwendungen des Arbeitgebers zur Steigerung der Unternehmensattraktivität

 

+ Festlegung zum Arbeitgeberzuschuss bei Entgeltumwandlung 

 

+ Rechtssichere Verschriftung des 15% Arbeitgeberzuschuss nach BRSG

 

+ Festlegung zur Form der Versorgungszusage (BZM oder boLZ)

 

+ Portierung von bestehenden Verträgen bei Neueinstellungen

 

+ Die Anspruchsbegrenzung beim Ausscheiden von Mitarbeitern

 

+ Die Information zum konkreten Angebot und den Leistungen im Unternehmen

 

+ Die Festlegung zum Anbieter/Versicherungsunternehmen

 

+ Die Festlegung zur Umsetzung der individuellen Beratung im Unternehmen inkl. Beratungsdokumentation

 

 

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