Maßnahmen der betrieblichen Altersversorgung sollten in ein Gesamtkonzept der Mitarbeiterentlohnung eingebunden werden.
Hierbei geht es immer um einen fairen Interessenausgleich zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerinteressen.
Die gesetzlichen und steuerlichen Spielräume sind hier vielfältig und sollten stets an die unternehmensindividuellen Erfordernisse angepasst werden.