My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte
Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte

Soli fällt ab 01.01.2021 für fast Alle weg:

 

Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Einkommensbezieher weg.

 

Infos im Detail finden Sie hier: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html

 


Idee:
 

Daraus ergibt sich individuell für Arbeitnehmer die Option, die Verwendung dieser Steuerersparnis

für die Stärkung der eigenen Altersversorgung zu überdenken.

 

Bei der Nutzung als Entgeltumwandlung über den Betrieb ergibt sich eine 3fach Förderung.

                                                   3fach Förderung nutzen:

Der Soli Wegfall ist eine Nettoentlastung für alle Arbeitnehmer (= Förderung 1).

 

Dazu kommt bei der Nutzung dieses Betrages zur betrieblichen Entgeltumwandlung die 

staatliche Förderung (Steuer- und Sozialabgabenersparnis gemäß § 3 Nr.63 EStG), so dass 

sich der zur Verfügung stehende Beitrag  im Einzelfall verdoppeln kann (= Förderung 2).

 

Ergänzend zahlt der Arbeitgeber i.d.R. einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe

von 15% oder mehr (= Förderung 3).

 

Zur Information Ihrer individuellen "Förderung 1" klicken Sie hier:

https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Soli-Rechner/soli-rechner.html

 

"Tipp für Arbeitnehmer:

Lassen Sie sich individuell beraten

und

checken Ihre Option zur Stärkung der Altersrente über den Betrieb.

 

 

 

 

"Tipp für Arbeitgeber:

Checken Sie Ihr bAV Konzept auf Attraktivität und potentielle Fallstricke. 

 

 

Druckversion | Sitemap
© Mein Sachverständiger bAV