Der Solidaritätszuschlag fällt für die meisten Einkommensbezieher weg.
Infos im Detail finden Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/2019-08-21-faq-solidaritaetszuschlag.html
Der Soli Wegfall ist eine Nettoentlastung für alle Arbeitnehmer (= Förderung 1).
Dazu kommt bei der Nutzung dieses Betrages zur betrieblichen Entgeltumwandlung die
staatliche Förderung (Steuer- und Sozialabgabenersparnis gemäß § 3 Nr.63 EStG), so dass
sich der zur Verfügung stehende Beitrag im Einzelfall verdoppeln kann (= Förderung 2).
Ergänzend zahlt der Arbeitgeber i.d.R. einen Zuschuss zur Entgeltumwandlung in Höhe
von 15% oder mehr (= Förderung 3).
Zur Information Ihrer individuellen "Förderung 1" klicken Sie hier:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Web/DE/Service/Apps_Rechner/Soli-Rechner/soli-rechner.html
"Tipp für Arbeitnehmer:
Lassen Sie sich individuell beraten
und
checken Ihre Option zur Stärkung der Altersrente über den Betrieb.