My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
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Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte
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Wieviel wissen Sie als Mitarbeiter:in zur Betriebsrente per Entgeltumwandlung bei Ihrem Arbeitgeber?


 

 

 

 

 

Machen Sie jetzt den "Info Quick Check" für sich als Arbeitnehmer:in.

 

 

 

 

 

 

 

 

Tipps für Arbeitnehmer:innen: 

Neue Zuschüsse für Mitarbeiter:innen durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz seit dem 01.01.2018:

Für neue Vertragsabschlüsse seit dem 01.01.2019 muss der Arbeitgeber nun u.U. einen mind. 15% Zuschuss zur Entgeltumwandlung zahlen.

 

Die Details regelt dazu § 1a Abs. 1a des Betriebsrentengesetzes, Tarifverträge können davon abweichen.

 

Seit dem 01.01.2022 gilt diese grundsätzliche Zuschusspflicht des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung auch für bereits bestehende Verträge.

 

Fragen Sie Ihre Personalabteilung, der Arbeitgeber entscheidet über die konkrete Umsetzung.


 

Arbeitgeberzuschuss zur Entgeltumwandlung?


 

"Nutzen Sie generell diesen Zeitpunkt

zum Check Up Ihrer individuellen Situation in Sachen Altersvorsorge.

 

 

 

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Tipps für Arbeitnehmer innen zum Arbeitg[...]
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