My Sachverständiger - betriebliche Altersvorsorge
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Mein Sachverständiger für betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitgeber und Betriebsräte
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Betriebsrentenstärkungsgesetz 

Wie ist die Umsetzung im Krankenhaus?

 

Das Krankenhaus hat aufgrund der bestehenden Zusatzversorgungen im System der 

VBL oder Zusatzversogungskassen eine besondere Herausforderung als Arbeitgeber.

 

Auch hier greift ergänzend das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz. Wie genau hängt von der aktuell geltenden rechtlichen Regelung ab. Dies können Tarifverträge, arbeitsvertragliche Regelungen (AVR) oder sonstige individuelle Regelungen sein.

 

Dabei sind besonders die anderen steuerlichen Grundregeln bei den Zusatzversorgungskassen zu beachten, da hier im gültigen § 3 Nr. 56 EStG eine Verrechnungsklausel mit dem sonst verbreiteten § 3 Nr. 63 EStG fixiert ist.

 

Die neuen Regeln und Möglichkeiten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes müssen hier individuell eingepasst werden.

 

 

Jetzt eine Diagnose des Status Quo!

 

Pflichbeiträge des Arbeitgebers in die Zusatzversorgung, bereits angekündigte Beitragssteigerungen für die kommenden Jahre, Eigenbeiträge des Mitarbeiters in die ZVK und optionale Entgeltumwandlungen sind je nach Trägerschaft im Krankenhaus sehr individuell.

 

Im Zuge einer individuellen Diagnose der rechtlichen und steuerlichen Grundlagen kann die Einbindung des Betriebsrentenstärkungsgesetzes optimal umgesetzt werden.

 

 

 

Ziel ist eine unternehmensindividuelle & attraktive Umsetzung!

 

Das Krankenhaus sollte im Rahmen einer unternehmensindividuellen Versorgungsordnung die Gesamtversorgung jetzt fit für die Zukunft machen.

 

Dabei spielt nicht nur eine rein gesetzeskonforme Umsetzung eine Rolle, sondern es besteht jetzt die Chance, ein steuerlich optimiertes und für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter attraktives Gesamtkonzept zu implementieren.

 

Ziel ist auch die Schaffung eines „Best of Benefits“ Systems im Wettbewerb um die besten Kräfte für die Zukunft.

 

 

 

 

 

      Video zu Tätigkeit des Sachverständigen:

 betriebliche Altersversorgung:

 

... jeder Arbeitgeber hat sie, aber oft ohne Konzept ...

 

Gerade bei der Umsetzung des gesetzlichen Mitarbeiteranspruches auf Entgeltumwandlung herrscht ein Wildwuchs bei vielen Arbeitgebern

 

Sind Sie möglichst rechtssicher aufgestellt?

 

Haben Sie ein Konzept zum

Fachkräftemangel?

 

Haben Sie eine Versorgungsordnung ?

 

Wie regeln Sie als Arbeitgeber  die 15% Zuschusspflicht?

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